2. Januar 2017

Was ist wann und wie erlaubt?

Zuletzt aktualisiert: 8. Januar 2019

Ihr bekommt alle Infos im Video und mehr im nachfolgenden Text. Viel Spaß damit! Ich zitiere mich mal aus den YouTube-Kommentaren:
Als Quelle wird im folgenden diese Seite bezeichnet: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/BJNR021410977.html

In der Quelle ist angegeben, dass pyrotechnische Gegenstände (nachfolgend PtG, umgangssp. Feuerwerk) der Kategorie 2, wie uns bekannt ist, ohne Genehmigung nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden dürfen.
Außerdem ist dort angegeben, wie uns ebenfalls bekannt ist, dass der Abrand von PtG nur durch Personen vollzogen werden darf, die das 18. Lebensjahr abgeschlossen haben.
Zudem wissen wir bereits, dass "[das] Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern [...] verboten [ist]."

Relevant wird es dann aber in §24 der Quelle. Dort steht, in Bezug auf die erlaubten Zeiten: "Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben."
Das bedeutet erst einmal, dass das Verwenden (Abbrennen) von PtG sowohl am 31.12., als auch am 1.1. ganztägig erlaubt ist und dann "[eine] allgemeine Anordnung [...] öffentlich bekanntzugeben [ist]." Also muss eure Gemeinde euch irgendwo und irgendwie mitteilen, dass das Verwenden von PtG nur zu weiter eingeschränkten Zeiten erlaubt ist.

Aus Respekt und Rücksicht, würde ich mich an folgende Zeiten halten: Vom 31. Dezember um 16 Uhr bis zum 1. Januar um 2 Uhr
Wer es dann genau wissen will, sollte im Ordnungsamt seiner Gemeinde anrufen oder durch die Eltern anrufen lassen (das geht schneller als E-Mail, da das Ordnungsamt erfahrungsgemäß einige Zeit braucht).

Bitte fragt nicht "Was passiert, wenn ich erst 14 bin?" oder ähnliches, Informationen dazu findet ihr hier: http://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/sprengv
Inwieweit sich jeder Einzelne an die Gesetze hält ist ihm/ihr selbst überlassen, aber das ist allgemein so, man muss nur mit den Konsequenzen klar kommen.

Keine Garantie auf Richtigkeit! Alle Angaben ohne Gewähr, ich bin kein Jurist!

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